Diese Regelungen gelten in Thüringen!
Für gefährliche Hunde gilt zukünftig ein Erlaubnisvorbehalt, so dass das Halten von gefährlichen Hunden nur bei Sachkundenachweis und Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt sein wird. Als gefährlich gelten neben konkreten Anhaltspunkten auch die aufgelisteten Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
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