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Fragen und Antworten
- Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
- Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
- Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckungsakt.
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
- Schäden mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
- Strafen und Bußgelder.
AGILA Haustierversicherung AG
Breite Straße 6-8
30159 Hannover
Telefon 0511 71280-383
Telefax 0511 71280-200
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Online-Antrag für den
AGILA Haftpflichtschutz Direkt
Den starken AGILA Schutz für Ihr Tier können Sie online beantragen. Schneller können Sie Ihren Vierbeiner nicht umfassend schützen!
Informationen der AGILA zum Download!
Damit Sie die Informationen zu Ihrer AGILA Tierersicherung immer schnell zur Hand haben, können Sie die entsprechenden Dokumente auf Ihrem Computer speichern oder ausdrucken. Den Antrag können Sie uns dann auch gerne per Post oder per Fax zusenden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das AGILA-Team.
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Dokumente zum Download
- Versicherungsbedingungen Haftpflichtschutz Direkt
- Übersicht der Pflicht zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung in Deutschland
- Schadenformular Haftpflicht
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Der AGILA Haftpflichtschutz Direkt
Für alle Rassen, für jedes Alter und unsere Reaktion auf die verschärfte Gesetzgebung in einigen Bundesländern: Der auf Ihr Bundesland abgestimmte Haftpflichtschutz für nur 2,99 EUR.
Eine speziell auf Ihr Bundesland abgestimmte Hundehaftpflicht
In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Hundehaftpflichtvericherung Pflicht. Deshalb machen wir allen Hundehalten in diesen Bundesländern ein besonderes Angebot: Die günstigste Hundehaftpflicht mit dem starken Service von AGILA! Damit setzen wir nicht nur ein starkes Zeichen für unsere Region, wir reagieren vor allem auf ein neues Gesetz, das für alle Hunde in diesen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung vorschreibt.
Verschärfte Gesetzgebung seit 2011
Seit 2011 gilt in einigen Bundesländern Deutschlands ein drastisch verschärftes Gesetz zur Hundhehaltung. Nach diesem gilt in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Insbesondere die Haftungsfragen für Herrchen und Frauchen wurden verbindlich geregelt: Wer als Hundehalter keine Haftpflichtversicherung für Hunde nachweisen kann, muss mit empfindlichen Strafen rechnen! Was genau in dem neuen Gesetz alles geregelt und vorgeschrieben ist, können Sie in den "Hundeverordnungen" Ihres Bundeslandes nachlesen, die AGILA für Sie in der Menüleiste links zur Information bereitstellt.
2,99 EUR - Geringe Kosten statt hoher Strafen
Unsere Antwort auf die neue Gesetzgebung ist der AGILA Haftpflichtschutz Direkt: Für unglaublich günstige 2,99 EUR Beitrag pro Monat erfüllen Sie mit dieser Hundehaftpflichtversicherung alle gesetzlichen Haftpflichtauflagen Ihres Bundeslandes – und können die Zeit mit Ihrem Vierbeiner guten Gewissens und unbeschwert genießen!
Diese Regelungen gelten in Niedersachsen!
Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) gilt seit dem 01.07.2011. Es sieht eine allgemeine Pflichthaftpflichtversicherung für alle Halter von Hunden älter als 6 Monate vor. Die Haftpflichtversicherung muss gemäß § 5 NHundG eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden aufweisen. Zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 VVG ist die nach §17 Absatz 1 NHundG zuständige Gemeinde. Im engen Zusammenhang steht damit die auch im NHundG eingeführte Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung des Tieres sicherzustellen. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, so dass diese Pflichten unverzüglich umzusetzen sind.
Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen nach Angabe der Landesregierung ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden sollen. Die Einhaltung der gesetzlichen Versicherungspflicht wird somit überprüft werden.
Als Besonderheit der nun gesetzlich neu geregelten Gefahrenprävention sei an dieser Stelle auf den zukünftig für alle Hundehalter verpflichtend vorgesehenen Sachkundenachweis hingewiesen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt das Sachkundeerfordernis ab dem 01.07.2013. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen keine Prüfung ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.

AGILA
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