Tierversicherung AGILA
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Fragen und Antworten

Wer kann den AGILA Haftpflichtschutz Direkt beantragen?
Der Haftpflichtschutz Direkt ist ein spezielles Angebot für bestimmte Bundesländer. Sie gilt nur für Hundehalter mit Wohnsitz in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wo kann ich den AGILA Haftpflichtschutz Direkt beantragen?
Den Haftpflichtschutz Direkt können Sie nur hier direkt bei AGILA und nur im Internet beantragen.

Wieso zahlen Sie keine Schäden an meinem Eigentum?
Die Haftpflicht ist ein Risikoschutz für den Fall, dass Ihr Hund Schäden bei oder an Fremden bzw. Dritten verursacht. Dies ist ganz ähnlich Ihrer privaten Haftpflicht-Versicherung.

Welche Schäden sind nicht versichert?
Kosten, die die AGILA nicht übernimmt, sind beispielsweise:
  • Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
  • Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
  • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckungsakt.
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
  • Schäden mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
  • Strafen und Bußgelder.

Haben Sie Formulare für die Schadenabwicklung?
Es gibt keine umfangreichen und umständlichen Formulare. Es genügt uns eine kurze schriftliche Mitteilung über den Schadenhergang sowie die entstandenen Kosten. Beweise, wie Fotos, etc. sind natürlich von Vorteil. Als kleine Hilfe können Sie aber auch ein Formular im Bereich "Weitere Downloads" oder hier herunterladen.

Welche Rassen können versichert werden? Gibt es Unterschiede?
Die AGILA unterscheidet grundsätzlich nicht nach Rassen - wir versichern jeden Hund zum selben Preis! Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass auch sogenannte "Kampfhunde" nicht von Geburt an gefährlicher sind, als andere Hunderassen. Wichtig ist bei jedem Hund der richtige und geschulte Umgang mit dem Tier.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der monatliche Beitrag beträgt 2,99 EUR. Bei diesem Tarif bieten wir nur jährliche Zahlweise an.

Wie funktioniert die Abwicklung im Schadenfall?
Wenn es zum "Fall der Fälle" kommt, reichen Sie bitte eine schriftliche Mitteilung binnen eines Monats über den Schadenhergang bei der AGILA ein. Zusätzlich die zu erwartenden Kosten, sei es mittels eines Kostenvoranschlages oder eines handelsüblichen Preises zur Ersatzbeschaffung. Fotos und andere Beweismittel zum Schaden sind natürlich von Vorteil.

Wie lange ist mein Hund geschützt?
Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr. Wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf kündigen, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

Woher bekomme ich einen Antrag?
Sie können den Antrag zum Haftpflichtschutz Direkt nur hier online ausfüllen.

Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein, die gibt es nicht. Sie können jeden Hund jeden Alters zum gleichen Beitrag schützen.

Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden?
Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 3.000.000,-- EUR.

Wie hoch ist die Deckungssumme für Vermögensschäden?
Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 250.000,-- EUR.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, pro Schadenfall tragen Sie 200,-- EUR selbst.








Online-Antrag für den
AGILA Haftpflichtschutz Direkt

Den starken AGILA Schutz für Ihr Tier können Sie online beantragen. Schneller können Sie Ihren Vierbeiner nicht umfassend schützen!


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Informationen der AGILA zum Download!

Damit Sie die Informationen zu Ihrer AGILA Tierersicherung immer schnell zur Hand haben, können Sie die entsprechenden Dokumente auf Ihrem Computer speichern oder ausdrucken. Den Antrag können Sie uns dann auch gerne per Post oder per Fax zusenden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das AGILA-Team.
Telefon 0511 71280-383
Telefax 0511 71280-200
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dokumente zum Download


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Der AGILA Haftpflichtschutz Direkt

Für alle Rassen, für jedes Alter und unsere Reaktion auf die verschärfte Gesetzgebung in einigen Bundesländern: Der auf Ihr Bundesland abgestimmte Haftpflichtschutz für nur 2,99 EUR.


Eine speziell auf Ihr Bundesland abgestimmte Hundehaftpflicht

In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Hundehaftpflichtvericherung Pflicht. Deshalb machen wir allen Hundehalten in diesen Bundesländern ein besonderes Angebot: Die günstigste Hundehaftpflicht mit dem starken Service von AGILA! Damit setzen wir nicht nur ein starkes Zeichen für unsere Region, wir reagieren vor allem auf ein neues Gesetz, das für alle Hunde in diesen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung vorschreibt.

Verschärfte Gesetzgebung seit 2011

Seit 2011 gilt in einigen Bundesländern Deutschlands ein drastisch verschärftes Gesetz zur Hundhehaltung. Nach diesem gilt in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Insbesondere die Haftungsfragen für Herrchen und Frauchen wurden verbindlich geregelt: Wer als Hundehalter keine Haftpflichtversicherung für Hunde nachweisen kann, muss mit empfindlichen Strafen rechnen! Was genau in dem neuen Gesetz alles geregelt und vorgeschrieben ist, können Sie in den "Hundeverordnungen" Ihres Bundeslandes nachlesen, die AGILA für Sie in der Menüleiste links zur Information bereitstellt.

2,99 EUR - Geringe Kosten statt hoher Strafen

Unsere Antwort auf die neue Gesetzgebung ist der AGILA Haftpflichtschutz Direkt: Für unglaublich günstige 2,99 EUR Beitrag pro Monat erfüllen Sie mit dieser Hundehaftpflichtversicherung alle gesetzlichen Haftpflichtauflagen Ihres Bundeslandes – und können die Zeit mit Ihrem Vierbeiner guten Gewissens und unbeschwert genießen!

Diese Regelungen gelten in Niedersachsen!

Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) gilt seit dem 01.07.2011. Es sieht eine allgemeine Pflichthaftpflichtversicherung für alle Halter von Hunden älter als 6 Monate vor. Die Haftpflichtversicherung muss gemäß § 5 NHundG eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden aufweisen. Zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 VVG ist die nach §17 Absatz 1 NHundG zuständige Gemeinde. Im engen Zusammenhang steht damit die auch im NHundG eingeführte Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung des Tieres sicherzustellen. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, so dass diese Pflichten unverzüglich umzusetzen sind.

Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen nach Angabe der Landesregierung ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden sollen. Die Einhaltung der gesetzlichen Versicherungspflicht wird somit überprüft werden.

Als Besonderheit der nun gesetzlich neu geregelten Gefahrenprävention sei an dieser Stelle auf den zukünftig für alle Hundehalter verpflichtend vorgesehenen Sachkundenachweis hingewiesen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt das Sachkundeerfordernis ab dem 01.07.2013. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen keine Prüfung ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.

Dokumente zum Download

Übersicht Hundehalter-Haftpflicht Deutschland